Bodengutachten vor Baubeginn Berlin & Brandenburg

Wann vor Baubeginn sollte das Bodengutachten durchgeführt werden?

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Das Bodengutachten ist eine wichtige Voraussetzung für ein Bauvorhaben, um die Gründung des geplanten Bauwerks an die Gegebenheiten vor Ort anpassen zu können.

Bodengutachten vor Baubeginn Berlin & Brandenburg
Bodengutachten vor Baubeginn Berlin & Brandenburg

Daher sollte das Bodengutachten entsprechend frühzeitig vor Baubeginn durchgeführt werden.

In Berlin und Brandenburg sind wir Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für die Durchführung eines fundierten und zuverlässigen Baugrundgutachtens.

Wenngleich das Bodengutachten bei einem Bauvorhaben seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine konkreten Beschreibungen des erforderlichen Umfangs sowie des zeitlichen Rahmens.

Vorzugsweise sollte das Bodengutachten weit vor dem eigentlichen Baubeginn durchgeführt werden.

Die Empfehlung lautet sogar, das Baugrundgutachten noch innerhalb der Leistungsphase 1 gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abzuschließen.

Die Leistungsphase 1 laut HOAI definiert die Vorplanung.

Damit liegt der beste Zeitpunkt für das Bodengutachten noch vor der Vorplanung und Kostenschätzung.

Die Leistungsphase 1 beschreibt die Grundlagenermittlung; also vornehmlich Gespräche mit dem angehenden Bauherrn, um die Anforderungen und Möglichkeiten zu erörtern.

Dass das Erstellen des Bodengutachtens so weit vor Baubeginn durchgeführt werden sollte, lässt sich einfach erklären.

Das Bodengutachten klärt, wie die Gründung des Gebäudes konstruiert sein muss, dass es zu keinen entsprechenden Baumängeln kommen kann.

Eine solide Planung setzt ein Baugrundgutachten zwingend voraus

Dazu zählen die Anforderungen bezüglich Grund- und Sickerwasser, die Festigkeit des Bodens, dessen Zusammensetzung.

Es geht wortwörtlich darum, das Bauwerk auf eine gesunde Basis zu stellen.

Andernfalls können Baumängel auch Jahre nach der Fertigstellung auftreten.

Es kann noch einmal Jahre benötigen, die Ursachen herauszufinden.

Wird eine Standardgründung vorgenommen und es stellt sich später heraus, dass diese nicht ausreichend war, können die Kosten für die Behebung ein hohes finanzielles Risiko darstellen.

Mit dem Bodengutachten vor Baubeginn und vor Abschluss der Leistungsphase 1 erhalten Sie zuverlässige Daten für die Gründung des Gebäudes, die dann gesichert in die Finanzierung einfließen können.

Darüber hinaus würde eine Fehlplanung dann auch zulasten des durchführenden Architekten oder Bauleiters gehen.

Die Durchsetzung wäre ebenfalls einfach.

Ihr Ansprechpartner für das Bodengutachten vor Baubeginn in Berlin und Brandenburg

Zudem würde dann auch die Haftpflichtversicherung des Architekten die Unkosten decken.

Ein Bodengutachten rechtzeitig vor Baubeginn stellt folglich einen umfassenden finanziellen, bautechnischen und rechtlichen Schutz für Sie als Bauherrn dar.

Für die Durchführung Ihres Baugrundgutachtens rechtzeitig vor Baubeginn in Brandenburg oder Berlin können Sie sich jederzeit und unverbindlich an unser Berliner Büro wenden.

Gerne beraten wir Sie dann ausführlich zu Ihrem konkreten Bauvorhaben.

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