Baugrundgutachten Anzahl Bohrungen Berlin & Brandenburg

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Wenngleich das Baugrundgutachten insbesondere bei einem Bauvorhaben inzwischen ohnehin Pflicht ist, gibt es jedoch keine konkreten Vorgaben für die Anzahl der Bohrungen.

Bauherren sehen das als Möglichkeit, Geld zu sparen.

Doch im Vergleich zu den möglichen finanziellen Risiken sind diese Kosten geradezu zu vernachlässigen.

Baugrundgutachten bei Bauvorhaben vorgeschrieben, nicht aber die Anzahl der Bohrungen

Seit 2008 ist es innerhalb der Europäischen Union Pflicht, ein Baugrundgutachten durchzuführen.

Das gilt auch, wenn zu den Nachbargrundstücken entsprechende Bodengutachten vorliegen würden.

Nicht geregelt ist dabei jedoch die Anzahl der Bohrlöcher.

Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder zwei Bohrungen an diagonal zueinander befindlichen Ecken des späteren Gebäudes oder an allen vier Eckpunkten des zukünftigen Bauwerks.

Zwei anstelle von vier Bohrungen zm Baugrundgutachten – die signifikanten Nachteile und Risiken

Insbesondere, wenn nur zwei Bohrungen durchgeführt werden, besteht immer noch ein Restrisiko, dass ein abrupter Wechsel in der geologischen Zusammensetzung buchstäblich übersehen wird.

Als Beispiel erwähnt sei eine Torflinse, Lehm- oder Tonlinse.

Solche Linsen können tatsächlich von einem Meter auf den nächsten plötzlich einsetzen.

Damit könnte eine solche Linse unter einem Großteil des späteren Grundrisses sein und dennoch unbemerkt bleiben.

Das kann fatale Folgen haben. Torflinsen beispielsweise besitzen nicht annähernd die Tragfähigkeit von Kies oder Schotter.

Lehm- oder Tonlinsen dagegen sind nicht wasserdurchlässig, sodass hier stauendes Sickerwasser auftreten könnte.

Ein daraus resultierender Bauschaden kann zudem erst nach Jahren sichtbar werden.

Die Zuordnung zu einer ungünstigen technischen Konstruktion oder einer nicht ausreichenden Gründung könnte nochmals Jahre beanspruchen.

Was aber in jedem Fall entsteht, sind enorme Kosten zum Beheben des Schadens.

Selbst, wenn das Problem beim Ausheben der Baugrube auffällt, zieht es entsprechende Konsequenzen nach sich:

die Planung muss geändert werden, die Bau- und Finanzierungskosten steigen an, die Baufertigstellung kann deutlich verzögert werden.

Ihr Ansprechpartner nicht nur für die Anzahl der Bohrungen für Ihr Baugrundgutachten in Berlin oder Brandenburg

Dem gegenüber vier anstelle von zwei Bohrungen an allen vier späteren Gebäudeecken vorzunehmen, sichert Sie hier gegen einen im Verhältnis geringen Mehrpreis ab.

In Berlin und dem umgebenden Brandenburg sind wir bestens mit den hydrogeologischen Besonderheiten vertraut und können Ihnen sogar grob eine Risikoeinschätzung unterbreiten, falls Sie tatsächlich auf zwei Bohrungen verzichten wollen.

Gerne beraten wir Sie für Ihr Baugrundgutachten nicht nur bezüglich der Anzahl der benötigten Bohrlöcher, sondern auch bei allen anderen Fragen dazu ausführlich.

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