Baugrundgutachten Pflicht Berlin & Brandenburg
Baugrundgutachten Pflicht Berlin & Brandenburg
Baugrundgutachten Pflicht Berlin – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter
Telefon 030-92 28 36 17
Gerade die meisten Bauherren eines privat genutzten Gebäudes wie einem Einfamilienhaus bauen in der Regel nur ein einziges Mal in ihrem Leben.
Das heißt, wirklich erfahrene private Bauherren gibt es so gut wie nicht.
Daher sind hier die rechtlichen Vorgaben oftmals nicht so weit verbreitet; insbesondere, da es im Rahmen der Harmonisierung der Europäischen Union mit deutschem Recht nicht nur zahlreiche Gesetze, Vorschriften und DIN gab, die in EU-Vorgaben überführt wurden (DIN EN).
Gerade in den letzten Jahren kam es zu zahlreichen Veränderungen auch bezüglich der Pflicht eines Baugrundgutachtens.
Immer noch nicht wissen viele private Bauherren, dass das Baugrundgutachten längst Pflicht ist.
Pflicht für Baugrundgutachten seit 2008
Ein Blick in die Internetsuchmaschinen reicht aus, um festzustellen, dass immer noch viele angehende Bauherren nicht wissen, dass ein Baugrundgutachten Pflicht ist.
Denn bei den „meistgesuchten Suchbegriffen“ dominieren noch immer Suchphrasen wie „Baugrundgutachten Pflicht“ oder „Bodengutachten Pflicht“.
Das deutet auf die Fragestellung hin, ob das Baugrundgutachten tatsächlich Pflicht oder nur freiwillig ist.
Natürlich ist das Baugrundgutachten längst Pflicht.
Dem vorausgegangen sind beispielsweise die Vertragsbedingungen von Haftpflichtversicherungen von Architekten (Sie sollten nie einen Architekten ohne Architekten-Haftpflichtversicherung beauftragen).
Auch danach noch bestehende Lücken in den Vorschriften wurden geschlossen
So haben sich die Versicherungen schon vor einer allgemeinen Pflicht dagegen abgesichert, bei Planungsfehlern zu zahlen, wenn der Baumangel nachgewiesen mit dem Fehlen eines Baugrundgutachtens verbunden werden konnte.
2008 wurde dann die Pflicht eines Baugrundgutachtens europaweit durchgesetzt.
Im Nachhinein wurden in den Jahren danach auch „Lücken“ in der Pflicht durch entsprechende Gerichtsurteile in Deutschland geschlossen.
Demnach sind Baugrundgutachten von umliegenden Nachbargrundstücken nicht mehr ausreichend.
Es muss stets ein eigenes Baugrundgutachten erstellt werden.
Das hat den einfachen Hintergrund, dass sich die hydrogeologische Situation von einen auf den anderen Meter signifikant verändern kann.
Baugrundgutachten auch in Berlin und Brandenburg Pflicht – Ihr erfahrener und kompetenter Partner
Es besteht also auch eine Pflicht auf ein Baugrundgutachten für Ihr Bauvorhaben in Berlin oder Brandenburg.
Seit vielen Jahren führen wir entsprechende Bodengutachten in Berlin und Brandenburg durch.
Wir verfügen also über tiefes Fachwissen und breite hydrogeologische Erfahrungen gerade in Berlin und Brandenburg.
Gleichzeitig können wir Ihr Baugrundgutachten zu attraktiven Konditionen für Sie durchführen.
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.
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