Bodengutachten Tiefe
Bodengutachten Tiefe
Das Baugrundgutachten ist Pflicht, die Details ergeben sich jedoch individuell
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Ein Bodengutachten ist vor jedem Bauvorheben zu erstellen.
Dazu besteht längst eine Pflicht.
Nicht jedoch zum Umfang eines solchen Baugrundgutachtens.
Dieser hängt stets vom spezifischen Bauvorhaben ab.
So auch die Tiefe der Bohrungen zum Baugutachten.
Zunächst war das Bauguthaben freiwillig.
Jedoch bildet das Baugrundgutachten buchstäblich die Basis für ein tragfähiges Fundament bzw. einer entsprechenden Gründung.
Seit etlichen Jahren ist das Bodengutachten daher vorgeschrieben.
Der Umfang jedoch ist allerdings von den Besonderheiten vor Ort sowie der individuellen Planung abhängig.
So kann ein Gebäude beispielsweise unterkellert oder ohne Keller errichtet werden.
Tiefe der Bohrungen bei einem Bodengutachten mit oder ohne Keller
Damit ändert sich dann auch die Tiefe der benötigten Bohrungen.
Wie tief also müssen die Bohrungen bei einem Bodengutachten sein?
Die Tiefe der Bohrungen zum Bodengutachten hängt von mehreren Faktoren ab.
Einerseits davon, ob nun ein Gebäude mit oder ohne Keller gebaut werden soll.
Ein Keller bedeutet immer auch eine besondere Berücksichtigung der hydrogeologischen Bedingungen, also zum Grundwasserspiegel oder dem Versickern von Niederschlagswasser.
Ohne Keller sollte die Tiefe der Bohrungen bei mindestens 5 m liegen.
Also 5 m unter der späteren Gründung, beispielsweise der Bodenplatte.
Mit Keller sollte die Tiefe der Bohrungen mindestens 3 m unterhalb der Gebäudesohle liegen, besser aber ebenfalls 5 m.
Tiefe vom Baugrundgutachten bei einer Tiefengründung
Das gilt auch für eine Tiefengründung.
Nur kann eine benötigte Tiefengründung normalerweise erst durch das erste Bodengutachten festgestellt werden.
Außer, es gibt Hinweise darauf, dass im Baugebiet besondere Maßnahmen erforderlich sind.
Auch bei einer Tiefengründung sollte die Bohrtiefe bei 3 m unterhalb des tiefsten Gründungspunkts liegen.
Wird nun aber erst bei einem Baugrundgutachten festgestellt, dass eine Tiefengründung benötigt wird, bedeutet das die Notwendigkeit weiterer Bohrungen, die dann mit der Tiefe der benötigten Tiefengründung korreliert.
Baugrundgutachten in Berlin und Brandenburg
Wollen Sie in Berlin oder Brandenburg ein Bodengutachten durchführen, können Sie sich an uns wenden.
Bei weiteren Fragen zur Tiefe der Bohrungen zum Baugrundgutachten können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrem benötigten Gutachten.
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