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Bodengutachten Pflicht Berlin & Brandenburg

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Das Internet „vergisst nichts“.

So können Sie in zahlreichen Fachforen heute noch die über Jahre zum Teil sehr hitzig geführte Diskussion mitverfolgen, ob ein Bodengutachten durchgeführt werden sollte oder eben nicht.

Inzwischen gibt es Gerichtsurteile, die das Baugrundgutachten zur Pflicht erklären.

Baugrundgutachten ist Pflicht

Der Hausbau ist laut der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in mehrere Leistungsphasen unterteilt.

Leistungsphase 1 ist noch vor der Vorplanung (Leistungsstufe 2) damit befasst, Grundlagen zu ermitteln und zu analysieren.

2014 erging ein Urteil vom Oberlandesgericht Naumburg, dass das Baugutachten zur Pflicht gehöre, um die Leistungsphase 1 überhaupt zielführend abschließen zu können (OLG Naumburg, 29. Januar 2014, AZ 12 U 149/13).

Eine nicht ausreichende Gründung ist wie ein sich verstärkender Baumangel

Bodengutachten Pflicht Berlin

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Der Umfang der Gründung, beispielsweise einer Tiefgründung, hängt maßgeblich von der Zusammensetzung und den Eigenschaften des Untergrunds ab.

Das heißt, ohne ein entsprechendes Baugrundgutachten sind alle folgenden Vorplanungen und Planungen ab Leistungsstufe 2 HOAI reine Mutmaßungen.

In der Vergangenheit gab es diesbezüglich immer viel Streit zwischen durchführenden Architekten und Bauherren, schließlich können die Mehrkosten schnell in den fünfstelligen Bereich (und höher) ansteigen.

Das Problem ist, dass die Gründung buchstäblich die Basis für den Hausbau ist und nach dem Errichten des Gebäudes nur noch sehr stark eingeschränkt verändert werden kann.

Bodengutachten Pflicht Berlin – Auch Baugutachten der Nachbargrundstücke sind nicht ausreichend

Insbesondere, wenn auf umliegenden Grundstücken bereits Baugutachten angefertigt wurden, wollten sich sowohl Bauherren als auch einige wenige Architekten auf diese verlassen.

Dabei kann sich der Untergrund jederzeit abrupt ändern.

Deshalb hat das Oberlandesgericht Naumburg auch die Verwendung von Baugrundgutachten der Nachbargrundstücke ausdrücklich ausgeschlossen.

Das heißt, wer heute tatsächlich ohne Baugutachten bzw. Bodengutachten baut, trägt eigenverantwortlich alle daraus resultierenden Kosten durch Folgeschäden aufgrund falscher Baugrundannahmen.

Übrigens schließen Architektenhaftpflichtversicherungen einen Schadensersatz bei einem fehlenden Baugutachten noch viel länger aus, was ebenfalls darauf hinweist, wie ausgesprochen wichtig ein Baugutachten ist.

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